Betriebsreglement

1. Allgemeinen

1.1 Das Reglement ist für alle SpielerInnen und BesucherInnen des Swiss Golf Park verbindlich.

2. Spielsaison/Öffnungszeiten

2.1 Die Öffnungs-und Spielzeiten der Anlage richten sich nach den Jahreszeiten und der Witterung. Entscheide darüber werden jeweils von dem Swiss Golf Park getroffen.
2.2 Die Öffnungszeiten sind publiziert.
2.3 Benützungseinschränkungen jeglicher Art werden durch die Betriebsleitung des Swiss Golf Park bestimmt.

2.4 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Anlage nicht oder nur beschränkt genutzt werden kann.

3. Spielbetrieb

3.1 Die Regeln und Etikette gemäss Hinweistafeln, Scorekarten sowie Info Board sind von allen SpielerInnen zwingend einzuhalten.
3.2 Den Anweisungen des Swiss Golf Park Personals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert.
3.3 Auf der ganzen Anlage hat das Greenkeeping Vorrang.

4. Zulassungsbedingungen

4.1 Driving Range - Alle Interessierten sind zugelassen. Die Bälle sind Eigentum des Swiss Golf Park und dürfen strikte nur im Bereich des Uebungscenters/Driving Range verwendet werden.
4.2 3-Loch-Kurzplatz - Keine Zulassungsbeschränkung, Tagesgreenfee, welche vorgängig dem Spiel im Sekretariat zu bezahlen ist.

5. Sanktionen

5.1 Wer gegen das Betriebsreglement, gegen die Regeln oder Etikette verstösst oder den Anweisungen der Swiss Golf Park Mitarbeitenden nicht Folge leistet, kann von der Leitung des Swiss Golf Park für eine bestimmte Zeit von der Benützung der Golfanlage ausgeschlossen werden.
5.2 Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegendem Verstoss kann ein Ausschluss auf unbestimmte Zeit erfolgen.

5.3 Für Ballkarteninhaber besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Beiträge. Es besteht keine Rekursmöglichkeit.

6. Ordnung und Sauberkeit

6.1 Sämtliche Anlagen sind mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Alle BenutzerInnen haben auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Beschädigungen sowie Verschmutzungen, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des/der Benutzers/in zurückzuführen sind, werden auf deren/dessen Kosten behoben.
6.2 Bekleidung: Bei der Benutzung der Golfanlagen sind die Kleidervorschriften am Info-Board/Pinwand zu beachten.

7. Mobiltelefone

7.1 Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist auf der gesamten Spielanlage (Pitching, Chipping, Putting, Driving Range) untersagt.

8. Haftung

8.1 Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss genügender Versicherungen ist Sache des Benutzers bzw. der Benutzerin. Der Swiss Golf Park lehnt jede Haftung ab.
8.2 Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

9. Videoüberwachung

9.1 Die gesamte Anlage ist Videoüberwacht und Alarm gesichert
9.2 Unbefugtes Betreten der Anlage und einsammeln von Bällen wir mit CHF 50 geahndet

Änderungen des Reglements bleiben vorbehalten und werden auf der Homepage sowie am Info Board rechtzeitig bekannt gegeben.

Wädenswil, Januar 2023