Betriebsreglement Swiss Golf Park
1. Allgemeines
1.1 Dieses Reglement ist für alle Spielerinnen, Spieler und Besucherinnen bzw. Besucher des Swiss Golf Park verbindlich.1.2 Mit dem Betreten der Anlage anerkennen alle Benutzerinnen und Benutzer die Bestimmungen dieses Reglements.
2. Spielsaison und Öffnungszeiten
2.1 Die Öffnungs- und Spielzeiten richten sich nach Jahreszeit und Witterung. Über allfällige Einschränkungen entscheidet die Betriebsleitung des Swiss Golf Park.2.2 Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf der Homepage sowie am Info Board veröffentlicht.
2.3 Bei vorübergehenden Schliessungen oder Nutzungseinschränkungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren, Abos oder Greenfees.
3. Spielbetrieb
3.1 Es gelten die Golfregeln und Etikette gemäss Hinweistafeln, Scorekarten und Info Board.3.2 Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können sanktioniert werden.
3.3 Das Greenkeeping hat auf der gesamten Anlage uneingeschränkten Vorrang.
3.4 Während Mäh- oder Pflegearbeiten darf nicht in Richtung der Greenkeeper gespielt werden. Das Anspielen von Greenkeeping-Fahrzeugen oder -Mitarbeitenden ist strengstens untersagt.
3.5 Bei Sach- oder Personenschäden infolge Missachtung dieser Vorschrift haftet ausschliesslich der jeweilige Spieler bzw. die Spielerin.
3.6 Jeder Benutzer ist verpflichtet, Rücksicht auf andere Spielerinnen, Spieler und die Anlage zu nehmen.
3.7 Bei Gewitter oder erhöhter Blitzgefahr ist das Spiel unverzüglich zu unterbrechen. Der Aufenthalt auf offenen Flächen, insbesondere auf der Driving Range oder den Grüns, ist untersagt. Es ist Schutz in den vorgesehenen Gebäuden oder Unterständen zu suchen.
4. Zulassungsbedingungen
4.1 Driving RangeDie Nutzung steht allen Interessierten offen. Rangebälle sind Eigentum des Swiss Golf Park und dürfen ausschliesslich im Bereich der Driving Range verwendet werden.
4.2 3-Loch-Kurzplatz
Die Nutzung ist ohne Handicapbeschränkung möglich. Das entsprechende Tages-Greenfee ist vor Spielbeginn im Sekretariat oder per Twint QR Code am Tee 1 zu entrichten.
5. Sanktionen
5.1 Verstösse gegen dieses Reglement, die Golfregeln oder Anweisungen des Personals können mit temporärem Ausschluss von der Anlage geahndet werden.5.2 Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoss kann der Ausschluss unbefristet erfolgen.
5.3 Für Inhaberinnen und Inhaber von Ballkarten oder Abos besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung.
5.4 Gegen Entscheide der Betriebsleitung besteht kein Rekursrecht.
6. Ordnung, Sauberkeit und Verhalten
6.1 Alle Anlagen sind mit Sorgfalt zu benutzen. Auf Sauberkeit und Ordnung ist zu achten.6.2 Beschädigungen oder Verschmutzungen, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, werden auf Kosten der Verursacherin bzw. des Verursachers behoben.
6.3 Die gültigen Bekleidungsvorschriften sind am Info Board publiziert und verbindlich einzuhalten.
6.4 Der Gebrauch von Mobiltelefonen auf der Driving Range sowie auf allen Übungsanlagen ist auf das absolute Minimum zu beschränken. Rücksicht auf Mitspielende ist Pflicht.
6.5 Hunde sind auf der Anlage erlaubt, sofern sie sich ruhig verhalten, angeleint sind und andere Spielerinnen, Spieler oder Besucherinnen und Besucher nicht stören. Die Verantwortung liegt bei der jeweiligen Begleitperson.
6.6 Ein respektvoller Umgangston gegenüber Mitarbeitenden und Mitspielenden wird vorausgesetzt. Unsportliches Verhalten, Beleidigungen oder Belästigungen können zum sofortigen Ausschluss führen.
6.7 Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Anlage nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson oder im Rahmen von beaufsichtigten Trainings nutzen.
7. Haftung
7.1 Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung liegt in der Verantwortung der Benutzerin bzw. des Benutzers.7.2 Der Swiss Golf Park übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen.
7.3 Für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
8. Videoüberwachung, Datenschutz und Sicherheit
8.1 Die Anlage ist videoüberwacht und alarmgesichert.8.2 Die Videoüberwachung dient ausschliesslich der Sicherheit und dem Schutz vor Vandalismus oder Diebstahl. Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt und nur bei Bedarf den zuständigen Behörden zugänglich gemacht.
8.3 Unbefugtes Betreten des Geländes sowie das Einsammeln von Bällen wird mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 50 geahndet. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
9. Videoüberwachung und Sicherheit
9.1 Die Anlage ist videoüberwacht und alarmgesichert.
9.2 Unbefugtes Betreten des Geländes sowie das Einsammeln von Bällen wird mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 50 geahndet. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
10. Änderungen des Reglements
Anpassungen dieses Reglements bleiben vorbehalten. Änderungen werden rechtzeitig auf der Homepage und am Info Board veröffentlicht.
Wädenswil, Januar 2025
Swiss Golf Park – Betriebsleitung
